Prävention praktisch umsetzen: Gewalt ächten, Menschen schützen
Wie kann Deutschland dem Anspruch genügen, „früher, entschiedener und substantieller“ Gewalt vorzubeugen? Es reicht nicht, das Völkerrecht, den Internationalen Strafgerichtshof, das Völkerstrafgesetzbuch und die Schutzverantwortung zu beschwören, denn deren Normen breiten sich mitnichten aus, im Gegenteil: Die normative Gegenrevolution marschiert. Die Klage darüber ist allerdings nicht genug – entscheidend ist, welche Konsequenzen wir daraus ziehen. Das erfordert eine Grundsatzdebatte über die ethischen Verpflichtungen, die sich aus Deutschlands internationaler Verantwortung ergeben.
Deutschland kann es sich weder ethisch noch interessenpolitisch leisten, schwere Formen systematisch verübter Gewalt mit hohen Opferzahlen und schwerwiegenden Folgen für die internationale Sicherheit und Ordnung aus seiner friedenspolitischen Prioritätensetzung auszublenden. Mit dem Standardinstrumentarium der Friedensförderung allein ist Gräueltaten nicht beizukommen; sie in Zukunft vielleicht zu verhindern oder zumindest einzudämmen erfordert eine Stärkung der Gewalt‑, Krisen- und Konfliktprävention. Es bedarf funktionsfähiger Mechanismen, um Risiken und Vorläufergewalt von Gräueltaten frühzeitig zu identifizieren, sie politisch und ethisch zu bewerten. Es geht um Ressourcen, Kapazitäten und eine realistische Einschätzung des Machbaren – und um den Mut, das Machbare auch zu versuchen, selbst wenn der Erfolg nicht gesichert sein kann.
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